Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderfahrten der Firma Maik Pester /
Eisenbahnnostalgie Vogtland (ENV)
- Leistung
Die ENV veranstaltet Fahrten mit zumeist historischen Eisenbahnfahrzeugen, wobei ausschließlich unsere AGB gelten und welche mit der Buchung anerkannt werden. Soweit ENV Leistungen (auch Nebenleistungen) Dritter vermittelt, gelten deren AGB. Die Sonderzugfahrten der ENV sind individuell gestaltete Fahrten und keine Massendienst-leistungen im Sinne des öffentlichen Nah-, Regional- und Fernverkehrs. Für die Verkehrsdienste des Schienenpersonenverkehrs der ENV, die hauptsächlich aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden, findet die EG-Verordnung Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechteverordnung) keine Anwendung. Sind die Sonderzugfahrten der ENV ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Abschluß eines Beförderungsvertrages.
- Abschluß eines Beförderungsvertrages
Die Reisebuchung gilt erst bindend, wenn Sie bei uns eingegangen, bearbeitet und dem Kunde von uns bestätigt, sowie der Reisepreis auf dem von uns genannten Konto gutgeschrieben wurde. Die Bestätigung der Buchung erfolgt entweder in Form von Versenden bzw. durch die Aushändigung der Fahrkarte oder mittels einer Antwortkarte, Antwortmail oder eines Antwort-faxes zur Reservierung der Fahrkarte. Abweichend wird die Fahrkarte mit Einverständnis des Kunden am Fahrtag am Zug ausgegeben. Der Vertrag kommt mit abweichendem Inhalt zustande, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt, dies kann auch durch die Bezahlung konkludent angezeigt werden. Lehnt der Kunde einen Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, hat er unverzüglich die Fahrkarte zurückzusenden.
Mindestteilnehmerzahl:
- Sofern bei einzelnen Fahrten nichts anderes angegeben ist, werden sie nur durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Begrenzung zusätzlicher Beförderungsleistungen
- Nichtmotorisierte Krankenfahrstühle und Kinderwagen können in begrenzter Anzahl befördert werden, eine Voranmeldung auf Anfrage ist deshalb zwingend erforderlich.
Fahrräder werden befördert, wenn es die Besetzung des Zuges gestattet. In Zweifelsfällen entscheidet der Fahrtleiter vor Ort.
- Fahrpreis und Bezahlung
Die Fahrpreise für die jeweilige Fahrt werden im Internet bzw. in Printmedien der ENV veröffentlicht.
- Kinder im Alter bis 5 Jahre werden kostenlos befördert, wenn kein eigener Sitzplatz beansprucht wird.
- Für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre wird eine Ermäßigung entsprechend der Fahrtausschreibung gewährt.
- Gruppen ab 10 Personen können gestaffelte Rabatte auf Anfrage erhalten.
- Alle anderen Personen zahlen den vollen Fahrpreis.
- Die in den Veröffentlichungen angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Der Kunde verpflichtet sich den Kaufpreis unverzüglich
nach Vertragsabschluß zu bezahlen.
- Für Restkarten oder nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung ist eine Bezahlung am
Fahrtag im Zug möglich. Die Bezahlung am bzw. im Zug erfolgt ausschließlich per
Barzahlung. Es werden keine Schecks und keine Zahlung mit Kreditkarten oder
Geldkarten angenommen. Alleiniges zulässiges Zahlungsmittel ist der Euro.
- Die Fahrkarten werden dem Kunden bis eine Woche vor dem Fahrtag zugesendet oder am
Fahrtag am Zug ausgegeben.
- Leistungs- und Preisänderung
- Die ENV behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Versand der Fahrkarte informiert
wird. - Änderungen und Abweichungen (auch im Ablauf) vom vereinbarten Inhalt des Vertrages,
die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von ENV nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich und für den Kunden zumutbar sind.
- Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder seine
Anmeldung widerrufen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Die ENV hat bei
Rücktritt Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beträgt je Person:
- ab 25. Tag bis 16. Tag vor Fahrtantritt: 50 %
- ab 15. Tag bis 1. Tag vor Fahrtantritt: 75 %
- am Fahrttag 100 %
des Reisepreises.
Die Rückzahlung unsererseits erfolgt ausschließlich unbar. Der Kunde muß hierzu schriftlich eine
geeignete Bankverbindung angeben
Bestellungen bzw. Buchungen des Kunden gelten als verbindlich. Wenn keine Vorkasse erfolgt ist
und der Kunde nicht zur Fahrt erscheint, ist der Fahrpreis trotzdem zu entrichten, dem Kunden
wird der Reisepreis nachträglich in Rechnung gestellt.
- Rücktritt, Änderungen durch die ENV
Die ENV behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusagen, falls dies aus Gründen erforderlich ist,
die ENV oder auch die durch ihn vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können. Dabei
wird der evtl. bereits entrichtete Fahrpreis dem Kunden auf ein von ihm benanntes Konto
zurückerstattet. Der ENV bleibt das Recht vorbehalten, beim Vorliegen besonderer Gründe eine
Reise sowie einzelne Programmpunkte zu verändern. Dies kann die Reiseroute ebenso betreffen
wie den Einsatz von Fahrzeugen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keinerlei
Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Fahrgast
insbesondere nicht zum Rücktritt von der Fahrt oder zur Minderung des Reisepreises.
- Gewährleistung und Haftung
- Die ENV haftet im Rahmen der gesetzlich geltenden Gewährleistung dafür, daß seine
Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich vor
Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen. - Die Haftung der ENV ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die
Höhe des zweifachen Fahrpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. - Sachbeschädigungen und Verunreinigungen, welche durch den Kunden entstanden sind,
werden Ihm in Rechnung gestellt. Der Reisende ist verpflichtet, alles in seiner Macht
stehende zu tun, um Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. - Bei Verspätung des Sonderzuges werden keine daraus entstehenden Kosten übernommen.
Für Verkürzungen der Aufenthalte am Zielort werden ebenfalls keine Kosten
übernommen. Eine Verminderung des Fahrpreises bzw. der Fahrtrücktritt ist nicht
möglich. - Gelten für eine von einem Dritten zuerbringende Leistung, internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann, so kann sich die ENV gegenüber dem Kunden hierauf
berufen. - Historische Fahrzeuge sind bauartbedingt zum Teil mehr schmutzbehaftet (z.B. Öl, Fette,
Ruß usw.) als moderne. Es kann deshalb zu Verschmutzungen an Körper und Sachen von
Fahrgästen sowie in der Nähe befindlichen Personen kommen. Für diese
Verschmutzungen wird keine Haftung übernommen. - Die Teilnahme an Fotohalten auf freier Strecke erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer hat hierbei die veränderten Gegebenheiten und die entsprechenden
Hinweise des Zugpersonals zu beachten. Schäden, die sich der Kunde während der
Teilnahme an Fotohalten auf der freien Strecke zuzieht, sind von jeglicher Haftung
ausgeschlossen. - Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten,
wie es Ordnung und Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf
andere Personen gebietet. Den Anweisungen der Zugbegleiter ist zu folgen.
Fahrgästen ist insbesondere untersagt: - Die Türen während der Fahrt und außerhalb von Bahnhöfen eigenmächtig zu öffnen,
Gegenstände aus den Wagen zu werfen oder hinausragen zu lassen, während der Fahrt auf-
oder abzuspringen. Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt ihren Begleitern.
Personen, die gegen diese Pflichten verstoßen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.
In diesem Falle bestehen keine Schadenersatzansprüche.
- Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
Personen, welche eine Gefahr für den Eisenbahnbetrieb, für alle anderen Fahrgäste sowie das
Zugbegleitpersonal darstellen, werden von der Fahrt ausgeschlossen. Damit sind unter anderem
Reisende gemeint, welche unter stark berauschender Wirkung von Alkohol oder anderen Mitteln
stehen, Reisende mit Schusswaffen oder Reisende mit ansteckenden Krankheiten.
- Fremdleistungen
Die ENV ist für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
unentgeltlich vermittelt werden (z. B.: Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und die in der
Beschreibung oder sonst ausdrücklich bezeichnet sind, nicht verantwortlich.
Für eindeutig vermittelte Angebote z.B. Hotel, Stadtführung oder Veranstaltungen wird keine
Haftung übernommen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem vermittelten Anbieter Kontakt
aufnehmen.
Wenn Veranstaltungen anderer Partner über uns gebucht werden, gelten die AGB des Partners.
Ebenfalls ist nur der Partner haftbar zu machen. Ansprüche aus Stornierungen, Umbuchungen,
Absagen und ähnlichem ist an den genannten Partner zu richten
- Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
- Fundsachen
Von Fahrtteilnehmern im Sonderzug gefundene Sachen können beim Zugbegleitpersonal
abgegeben werden. Ein Anspruch auf Finderlohn kann nicht geltend gemacht werden.
Fahrtteilnehmer, die im Sonderzug Sachen verloren haben, wenden sich bitte umgehend an das
Zugbegleitpersonal oder an die ENV. Gefundene Sachen werden dem Eigentümer, soweit
bekannt, zurückgegeben bzw. zum Selbstkostenpreis nachgesandt. Für den Zustand von
Fundsachen wird keine Haftung übernommen. In seinen Sonderzügen gefundene Sachen lagert
die ENV maximal einen Monat.
- Datenschutz
Ihre angegebenen Daten werden bei uns für die Verarbeitung sowie Kontaktaufnahme
gespeichert. Die Weitergabe an Dritte ist uns untersagt. Für das Löschen Ihrer Daten, schicken Sie
uns bitte jederzeit eine E-Mail. Nach der Vertragserfüllung werden die Daten zur Verjährungsfrist
gelöscht.
- Fotografie / Videoaufnahmen des Veranstalters
Bei den Sonderzufahrten werden ggf. Fotos und Videoaufnahmen durch die ENV angefertigt, die
auch den Reisenden audiovisuell erfassen können. Bei Abschluß einer Buchung erklärt sich der
Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung seiner Abbildung und auch der über Ihn angemeldeten
Teilnehmer auf Printmedien sowie im Internet einverstanden. Der Reisende stimmt zu, daß solche
Aufnahmen ohne Vergütung für die Reisenden vervielfältigt und in den Medien veröffentlicht
werden dürfen.
Sollte ein Reisender ausdrücklich einer Veröffentlichung widersprechen, so hat er dieses der ENV
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Corona
Es gelten die am Fahrtag gültigen gesetzlichen Corona – Regeln, diese werden vom Zugpersonal
durchgesetzt, die Nichteinhaltung führt zum Fahrtausschluß.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der ENV ist Plauen.
Die AGB der Eisenbahnnostalgie Vogtland gelten ab dem 01.01.2022
